20-jährige Steuerbefreiung für ausländische Einkünfte in der Türkei
Offizielle Voraussetzungen und Antragstellung zur Befreiung ausländischer Einkünfte: Ein Immobilienkauf führt nicht automatisch zur Begünstigung.
Quellenstand: 1. November 2026. Der zusätzliche Artikel 20/D des türkischen Einkommensteuergesetzes sieht für natürliche Personen unter bestimmten Voraussetzungen eine zwanzigjährige Einkommensteuerbefreiung für außerhalb der Türkei erzielte Einkünfte vor. Das Einkommensteuer-Rundschreiben Nr. 333 erläutert das Verfahren. Dieser Beitrag informiert allgemein über den Rahmen und bestätigt weder eine persönliche Berechtigung noch einen bestimmten finanziellen Vorteil.
Eine ausländische Staatsangehörigkeit oder der Besitz einer türkischen Wohnung reichen als Grundlage nicht aus. Maßgeblich sind unter anderem die steuerliche Ansässigkeit, die Wohnsitz- und Steuerpflichtsituation in den drei vorhergehenden Kalenderjahren sowie besondere gesetzliche Regelungen. Die Vorschrift betrifft Personen, die ab dem 1. Januar 2026 als in der Türkei ansässig gelten. Für bestimmte frühere Einkünfte aus der Türkei enthält das Gesetz zusätzliche Bestimmungen; pauschale Aussagen über jede frühere Steuerregistrierung wären daher unangebracht.
Erforderlich sind ein Antrag beim zuständigen Finanzamt und eine Bescheinigung über die Befreiung. Nach dem Rundschreiben ist der Antrag grundsätzlich bis zum Jahresende der begründeten Ansässigkeit zu stellen. Bei einer Ansässigkeit in den letzten beiden Monaten reicht die Frist bis zum Ende des zweiten Monats des Folgejahres. Klären Sie das steuerlich relevante Datum fachlich; Kaufdatum und Einreisedatum liefern allein keine verlässliche Antwort.
Der Kauf einer Immobilie löst die Begünstigung nicht automatisch aus. Einkünfte aus der Türkei sind von ausländischen Einkünften zu unterscheiden. Insbesondere Mieteinnahmen aus einer türkischen Immobilie dürfen nicht allein wegen dieser Regelung als steuerfrei eingeplant werden. Pflichten in einem anderen Staat, ein gegebenenfalls einschlägiges Doppelbesteuerungsabkommen und die Art der einzelnen Einnahmen bedürfen ebenfalls einer persönlichen Prüfung.
Planen Sie Kaufpreis, geplante Nutzung und laufende Eigentumskosten getrennt. Eine noch nicht bestätigte Steuervergünstigung gehört nicht als sichere Rendite in eine Kaufrechnung. Betrachten Sie Umzug und Eigentum auf Grundlage eines Budgets, das auch unabhängig vom Ergebnis eines Antrags tragfähig ist. Vollständige Angaben zu Aufenthalten, Einkunftsquellen und früheren steuerlichen Registrierungen helfen Ihrem Steuerberater, konkrete Fragen auf belastbarer Grundlage zu beantworten.
Mit Bekir Altınlı Homes können Sie Ihre Immobiliensuche in Alanya und passende Angebote besprechen. Zur persönlichen Berechtigung und Antragstellung wenden Sie sich an die zuständige Behörde und qualifizierte Steuerberatung. Prüfen Sie vor einer Entscheidung die dann geltenden Originaltexte. Dieser Beitrag ersetzt weder eine behördliche Entscheidung noch eine Befreiungsbescheinigung oder eine individuelle steuerliche Beratung.



